Haben Sie Beschwerden im Bereich der Hand oder des Handgelenkes? Suchen Sie eine Ergotherapeutin, die sie begleitet?

Hierfür benötigen sie eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie („Überweisungsschein“). Als Wahltherapeutin erhalten Sie für die geleisteten Therapieeinheiten eine anteilsmäßige Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Genaue Informationen über die Refundierung erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger.

Den Selbstbehalt kann in vielen Fällen bei privaten Versicherungen geltend gemacht werden.